Goldener Ton für Lindt Schokoladenhasen erhielt Markenschutz

Der Bundesgericht hat dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt einen einzigartigen Vorteil für seine Schokoladenhasen zugesprochen. Deutschlands oberste Zivilrichter haben entschieden, dass der Goldton, mit dem die Marke ihre Schokoladenhasen bedeckt, markenrechtlich geschützt ist.

Der goldene Farbton des Lindt Schokohasens ist ein Markenzeichen

Das besondere Aussehen der Schokohasen aus der Schweiz ist allen bekannt und beliebt. Allein in Deutschland wurden über 500 Millionen Exemplare verkauft. Jetzt ist die Farbe ihrer Verpackung vor Nachahmung geschützt. Rechtsanwalt Dr. Achim Herbertz von Spieker und Jaeger, der Dortmunder Wirtschaftskanzlei, kommentierte die Entscheidung. Der Bundesgerichtshof bestätige, dass eine Farbe – auch wenn sie nicht beim Marken- und Patentamt eingetragen sei – allein durch ihre Verwendung Markenschutz erlangen könne. Die charakteristische Verpackung der Lindt Hasen ist damit markenrechtlich geschützt (Az.: I ZR 139/20). So müssen mindestens 50 Prozent der Käufer einem Unternehmen oder Produkt eine Farbe zuordnen.

Markenfarbenschutz kann für Unternehmen von Vorteil sein

In seinem Urteil hat das Bundesgericht Lindt ein Quasi-Monopol auf goldverpackte Schokoladenhasen zugesprochen. Die Gerichtsentscheidung wird auch dazu führen, dass Wettbewerber weiterhin versuchen werden, mit einem anderen Goldton in den Markt einzutreten. Wie der Dr. Achim Herbertz sagt, ist dieser Fall ein Beispiel dafür, wie sich Beharrlichkeit auszahlt. Als Belohnung am Ende einer harten Markenpolitik kann eine Monopolstellung attraktiv werden. Dies gilt auch für die Farbe des Produkts. Generell sollten Unternehmen die rechtlichen Möglichkeiten des Marken- und Designrechts nutzen. Wenn sie versuchen, an diesem Punkt zu sparen, können sie Ärger bekommen, weil Konkurrenten die Idee eines anderen registrieren. Dann kann es zu spät sein, die Rechte der Marke zu verteidigen.

Wie wird das Problem mit der Marke des Wettbewerbers jetzt gelöst?

Der Markenschutz für eine Farbe verlangt vom Markeninhaber nicht, eine Farbe als Firmenkennzeichen zu verwenden, obwohl dies vom Oberlandesgericht München noch angenommen wurde. Es ist möglich und ausreichend, dass die Farbe nur in Bezug auf ein bestimmtes Produkt verwendet wird. Ob eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher mit dem Goldton des Konkurrenten besteht, wird das Oberlandesgericht München, an das der Bundesgerichtshof den Fall verwiesen hat, noch zu prüfen haben. Auch Heilemann Schokohasen aus Allgäu haben eine goldene Farbe und ein typisches Aussehen. Dabei spielt es laut Bundesgericht aber keine Rolle, ob der konkurrierende Hase eine rote Schleife trägt oder sitzend geformt ist.

 

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